Neue Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014

Foto: rotkreuzshop.de
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Seit Januar 2014 gibt es eine neue Ausstattungsrichtlinie für KFZ-Verbandkästen.

Gegenüber der Fassung aus dem Jahr 1998 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • ein 14-teiliges Fertigpflasterset wurde aufgenommen
  • ein Verbandpäckchen K wurde aufgenommen
  • ein Verbandpäckchen M wurden gestrichen
  • ein Verbandtuch BR wurde gestrichen
  • vier Stück Wundschnellverband DIN 13019-E wurden gestrichen
  • zwei Feuchttücher zur Hautreinigung wurden aufgenommen

Und nicht nur im Hinblick auf die Normänderung sollte jeder Auto- und Motorradfahrer seinen Fahrzeug-Verbandkasten prüfen. Denn zahlreiche Inhaltsteile sind zudem mit einem Verfalldatum gekennzeichnet: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb umgehend durch „frische“ ersetzt werden.

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